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Grundsatzprogramm
der KAB
Beschluß
des 9. Bundesverbandstages der KAB
vom
18. bis 20. Oktober 1996
in
Bad Honnef
Vorwort
Das
Grundsatzprogramm der Katholischen
Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) geht von der
zentralen Bedeutung der Arbeit für das menschliche
Leben aus. Arbeit – so heißt es in der Präambel
des Grundsatzprogramms – ist eine Grundbestimmung
des menschlichen Lebens. Angesichts der Umbrüche in
der „Welt der Arbeit“ sind heute neue
Orientierungen gefragt.
Dabei
kann es aber nicht nur um die Erwerbsarbeit, die mit
der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts entstand,
gehen. Die KAB ist heute auf der Grundlage der
kirchlichen Sozialverkündigung herausgefordert,
Arbeit in Ihren „unterschiedlichen, gleichzeitig
aber zusammenhängenden Dimensionen“ zu sehen. Dazu
leistet das Grundsatzprogramm der KAB einen wichtigen
Beitrag.
Das
Grundsatzprogramm der KAB bringt zum Ausdruck, dass
wir am Ausgang des zweiten Jahrtausends in einer
Umbruchphase stehen. Zukünftig geht es um die
Gestaltung einer „Tätigkeitsgesellschaft“, die
erst in Umrissen erkennbar ist und unser Handeln für
soziale Gerechtigkeit herausfordert. Das
Grundsatzprogramm will alle. die sich um grundlegende
Reformen hin zu einer gerechten Welt bemühen,
einladen, mit der KAB zusammen zu arbeiten. Das
Grundsatzprogramm richtet sich so nicht nur an die
Mitglieder der KAB, sondern auch an alle Frauen und Männer,
die diesen Weg mit uns zusammen gehen wollen.
Karl
Nothof
Für
die Bundesleitung
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
Präambel
(1)
Grundlegungen
Theologische und anthropologische Anmerkungen zur
Arbeit (5)
Arbeitszentrierte Organisation der Gesellschaft
(10)
Standortbestimmung
KAB
ist Kirche
(20)
KAB wurzelt in der Arbeiterbewegung
(27)
KAB ist Bewegung für Gerechtigkeit
(33)
KAB ist politische Bewegung
(34)
KAB ist Selbsthilfebewegung
(38)
KAB ist Bildungs- und Aktionsbewegung
(43)
KAB ist internationale Bewegung
(46)
Unser
Auftrag
Handlungsfelder
und Handlungsschwerpunkte der KAB
(50)
Verteilung
der Erwerbsarbeit (52)
Organisationsformen von Erwerbsarbeit
(58)
Verhältnis von Frauen und Männern
(59)
Mitbestimmung und Beteiligung
(61)
Bildung und Ausbildung
(62)
Einkommens- und Vermögensverteilung
(68)
Sozialstaat
(73)
Familie
(76)
Verhältnis der Generationen
(78)
Wohnen und Infrastruktur
(80)
Umgang mit der Natur (81)
Freizeit, Muße und Kultur
(83)
Deutsche Einheit
(85)
Interkulturelle Gesellschaft
(88)
Europa
(90)
Internationale Beziehungen
(96)
Präambel
(1)
Arbeit ist eine Grundbestimmung menschlichen
Lebens. Sie hat einen besonders hohen Stellenwert,
nicht allein deswegen, weil sie Mittel zur
Unterhaltsbeschaffung ist. Wesentlich kommt hinzu, daß
Arbeit in jeder geschichtlichen Epoche die Gestaltung
von Gesellschaft und deren Entwicklung beeinflußt hat
und daß sie in einem Zusammenhang der Anerkennung und
Entfaltung menschlicher Würde gesehen werden muß.
Nach diesem Verständnis ist Arbeit der „Dreh- und
Angelpunkt“ aller sozialen Fragen (Laborem exercens,
Nr. 3.2).
(2)
Arbeit ist aus christlicher Sicht an den Schöpfungsauftrag
Gottes gebunden. Der Mensch ist Teil der Schöpfung,
und durch seine Tätigkeit wirkt er am Schöpfungsauftrag
mit. Schöpfung ist das Tätigkeitsfeld der Menschen.
(3)
Menschliche Tätigkeit ist auf ihre Grundlage
verwiesen: Der Schöpfung entnehmen die Menschen
jegliche Mittel und Ressourcen, mit denen, auch im
Hinblick auf zukünftige Generationen, verantwortlich
umzugehen ist. Das Ineinandergreifen von
wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen
Entwicklungen überschreitet in wachsendem Maße
nationale und kontinentale Grenzen. Daher ist Arbeit
mit Blick auf die Zukunft die zentrale Orientierung für
die Gestaltung der „Einen Welt“.
(4)
Entstanden aus der sozialen Not der
Arbeiterschaft und den gesellschaftlichen Spaltungen,
in der beginnenden Industriegesellschaft des 19.
Jahrhunderts, geprägt durch die Erfahrung der Frauen
und Männer in der täglichen Arbeit und im
gesellschaftlichen und politischen Leben und geformt
durch die Botschaft des Evangeliums und der Sozialverkündigung
der Kirche, legt die KAB ein neues Grundsatzprogramm
vor, um den Herausforderungen der heutigen Zeit
gerecht zu werden.
Dabei sieht die KAB Arbeit in ihren unterschiedlichen,
gleichzeitig aber zusammenhängenden Dimensionen.
Grundlegungen
Theologische und anthropologische Anmerkungen
zur Arbeit
(5)
Die Arbeit gehört zum Menschen.
In Gemeinschaft mit anderen verwirklichen Frauen und Männer
ihre unvergleichbare Würde als Abbild Gottes durch
Arbeit. Hier gilt Arbeit für jede Art menschlicher
Betätigung. Einzig und allein der Mensch ist zur
Arbeit fähig. Arbeit als jede vom Menschen
vollbrachte Leistung ist somit weit mehr als nur
Erwerbsarbeit; sie ist absolut keine Ware, kein
anonymer Produktionsfaktor. Der Mensch wird
herabgesetzt, wenn er als „Arbeitskraft“ benannt
und behandelt wird.
Die kirchliche Sozialverkündigung - umfassend die
Soziallehre, ihre kirchliche Praxis, darin auch unsere
verbandliche Praxis und Programmatik, sowie die
Ergebnisse wissenschaftlicher Reflexion - vermittelt
eine Anschauung von Arbeit, die aus dem Blickwinkel
der christlichen Offenbarung vielfältige Umrisse
deutlich werden läßt.
(6)
Der Mensch ist von Gott zur Arbeit berufen.
Diese grundsätzlich positive Bedeutung der
menschlichen Arbeit ist grundgelegt in der
alttestamentlichen Schöpfungsordnung; diese schreibt
dem Menschen als Frau und Mann das Bewahren und
Bebauen der Schöpfung zu. Sie findet ihre Entfaltung
in der neutestamentlichen Verkündigung der Herrschaft
Gottes. Die damit gegebene Hoffnung erhält hier die
Antwort, daß durch den Schöpfergott, unter
Mitwirkung der Menschen, am Ende der Zeiten der neue
Himmel und die neue Erde hergestellt werden.
Auf ihrem Weg durch die Geschichte erfahren Frauen und
Männer einerseits die ursprüngliche „Segnung der
Arbeit, die im Schöpfungsgeheimnis enthalten und mit
der Erhöhung des Menschen zum Abbild Gottes verbunden
ist“, andererseits den Fluch, der durch menschliches
Versagen und Schuld auf der Arbeit lastet (Laborem
exercens 27,1).
Diese wechselnden geschichtlichen Erfahrungen mit der
menschlichen Arbeit sind zugleich Teil der Geschichte
Gottes mit den Menschen.
(7)
Arbeit ist der Auftrag Gottes an alle Menschen.
Er versetzt sie in die Lage, ihre unterschiedlichen Kräfte
einzusetzen zu ihrem Nutzen und in der Sorge, die Schöpfung
zu erhalten und zu gestalten. Der Schöpfer gibt seine
Schöpfung als Gabe und Aufgabe. In die Menschen setzt
er sein Zutrauen, der Welt ein menschliches Gesicht zu
geben. Gott hat den Menschen sein schöpferisches Tun
in der Form der Arbeit und der Ruhe vor Augen geführt,
damit sie auf seine Weise tätig sind und immer mehr
das werden, was sie nach seinem Willen werden sollen (Laborem
exercens 25,3)
(8)
Der Mensch ist ein tätiges Wesen, das
prinzipiell im Zusammenhang von Natur und Gesellschaft
wirkt. Er schafft Werte, die für sein Leben und für
das Leben anderer von existentieller Bedeutung sind.
Deshalb ist für Frauen und Männer die Arbeit - unabhängig
davon, wie sie organisiert wird - eine bleibende
Notwendigkeit. Sie schafft die materielle
Lebensexistenz. Hinzu kommt ihre sozial-kulturelle und
sozial-politische Funktion: Arbeit
ist nur denkbar und vollziehbar als Tätigkeit in
sozialen Bezügen. Diese drücken sich in vielfältigen
Formen aus:
·
im solidarischen Zusammenwirken,
·
in gesellschaftlicher Arbeitsteilung und
Ausdifferenzierung,
·
in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und
politischer Anerkennung.
(9)
Das Hervorheben dieser Aspekte von Arbeit darf
nicht den Blick dafür verstellen, daß Arbeit oftmals
anders erfahren wird. Im Laufe der Geschichte haben
Menschen durch und in der Arbeit Herrschaftsstrukturen
geschaffen und
dadurch auch geschlechtsspezifische Arbeitsteilungen
entwickelt und verfestigt. Insbesondere die
industrielle Entwicklung hat fortlaufend und
nachhaltig den Charakter der Arbeit verändert.
Dadurch wird nicht deren grundsätzlicher Wert für
den einzelnen und für die Gesellschaft aufgehoben,
vielmehr wechseln die Bedingungen, unter denen
menschliche Tätigkeit stattfindet.
Arbeitszentrierte
Organisation der Gesellschaft
(10)
Menschen leben in einer Arbeitsgesellschaft,
insofern ihre Lebensbezüge
in einem entscheidenden Maße durch Arbeit
bestimmt wurden und werden. Wesentliche Zusammenhänge
des individuellen und sozialen Lebens sind von den
Voraussetzungen und Bedingungen abhängig, unter denen
Arbeit stattfindet.
(11)
Im Zuge der Industrialisierung des 19.
Jahrhunderts haben sich die Arbeitsverhältnisse und
das Arbeitsverständnis der Menschen grundlegend
gewandelt. Im Zusammenhang mit den neuen
Produktionsverhältnissen entwickelte sich die
Lohnarbeit, die Entfremdungen mit sich brachte. Die
Arbeit wurde aus der häuslichen Gemeinschaft
herausgelöst und zu einer frei handelbaren Ware. Dies
forderte den solidarischen Zusammenschluß der lohnabhängig
arbeitenden Menschen heraus.
(12)
Seitdem hat
sich die Arbeitsgesellschaft mehr und mehr zu
einer Erwerbsarbeitsgesellschaft entwickelt.
Das bedeutet, daß sich die Gesellschaftsstruktur vor
allem an den Maßgaben der über den Markt
vermittelten Form der Erwerbsarbeit ausrichtet.
(13)
Die Erwerbsarbeit entfaltet heute ihre
strukturierende Kraft, wenn
·
Einkommen und soziale Sicherheit für die
meisten Männer und Frauen über ihre Teilnahme am
Arbeitsmarkt vermittelt werden;
·
der individuelle und der gesellschaftliche
Lebensrhythmus von Frauen und Männern an den
Zeitstrukturen ausgerichtet wird, so wie sie durch die
Organisation der Erwerbsarbeit vorgegeben sind;
·
die Freizeit der Menschen durch kommerzielle
Interessen funktionalisiert und ausgebeutet wird;
·
Familie und Partnerschaft sowie das Verhältnis
der Geschlechter an den Vorgaben der Erwerbsarbeit
ausgerichtet werden müssen;
·
die Organisation der Erwerbsarbeit selbst sich
vorrangig nach ökonomistischen Gesichtspunkten
entwickelt und der Mensch dabei als „Ware
Arbeitskraft“ gesehen wird;
·
Erziehung und Bildung tendenziell auf die
„Verwertbarkeit“ des Menschen im arbeitsteilig
organisierten Produktionsprozeß hin konzipiert und
praktiziert werden;
·
die natürlichen Lebensgrundlagen als bloße
Hilfsmittel für den Wirtschaftsprozeß ausgebeutet
werden;
·
insgesamt die Lebenswelten der Menschen durch
Zwänge der Erwerbsarbeit fremdbestimmt werden.
(14)
Zugleich wirkt die zentrale Stellung der
Erwerbsarbeit heute spaltend auf die Gesellschaft,
wenn
·
Erwerbsarbeitslosigkeit bedeutet, erhebliche
Einschränkungen von Einkommen und sozialer
Sicherheit, von einem anerkannten sozialen Status und
Konsum, sowie von Bildungs- und Teilhabechancen
hinnehmen zu müssen;
·
lang anhaltende hohe Massenarbeitslosigkeit
nicht nur die unmittelbar von Arbeitslosigkeit
Betroffenen und deren Familien ausgrenzt, sondern auch
die gesamte Arbeitnehmerschaft und ihre Organisationen
damit an Existenzsicherheit, Durchsetzungsfähigkeit
und Einkommen verliert;
·
Beschäftigte in den Betrieben in Kern- und
Randbelegschaften aufgespalten werden und dies
gleichzeitig eine Zuteilung bzw. Verweigerung von
gesellschaftlichen Chancen bedeutet;
·
die Durchsetzungsmöglichkeiten auf dem
Arbeitsmarkt extrem ungleich verteilt sind und
bestimmte Gruppen ausgegrenzt und an den
gesellschaftlichen Rand gedrängt werden;
·
sich durch die gesellschaftliche Organisation
der Erwerbsarbeit geschlechtsspezifische
Herrschaftsverhältnisse auf Kosten der Frauen
herausbilden und verschärfen;
·
sich eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
entwickelt, die Frauen diskriminiert, weil ihnen
vorrangig Formen der Arbeit zugeordnet werden, die
einen deutlich untergeordneten Stellenwert haben;
·
insgesamt die gesellschaftliche Wertschätzung
von Arbeit allein auf die über den Markt vermittelte
Erwerbsarbeit bezogen ist;
·
Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen ins
soziale Abseits geraten;
·
Ältere und Jüngere gegeneinander ausgespielt
werden;
·
Ausländer gegenüber Inländern benachteiligt
und beide Gruppen gegeneinander ausgespielt werden;
·
sogenannte „Randgruppen“ von Möglichkeiten
der gesellschaftlichen Teilhabe und Teilnahme
ausgeschlossen werden;
·
der von allen erwirtschaftete Reichtum in
unserer Gesellschaft extrem ungleich verteilt wird und
eine „Zwei-Drittel-Gesellschaft“ entsteht,
·
eine internationale Arbeitsteilung stattfindet,
die die Welt in sogenannte „Entwicklungsländer“
und „Industrienationen“ spaltet und damit
Milliarden von Menschen zu Elend und Hunger
verurteilt.
(15)
Gegenwärtig zeichnet sich ab, daß die
strukturierenden Vorgaben der Erwerbsarbeit mehr und
mehr in Frage gestellt werden und so ihren
Absolutheitsanspruch verlieren. Dazu tragen
unterschiedliche Entwicklungen bei:
·
Menschen erkennen, daß die in die
Wachstumsideologie der Industriegesellschaften
eingebundene Erwerbsarbeit die natürlichen Grundlagen
des Lebens auf der Erde schädigt und sie deshalb
einer Revision bedarf.
·
Menschen erkennen, daß die in den
Industriegesellschaften vorherrschende Erwerbsarbeit
dazu beiträgt, eine internationale Wirtschaftsordnung
zu zementieren, die die Welt in viele Arme und wenige
Reiche spaltet.
·
Menschen erkennen, daß Erwerbsarbeit zunehmend
zu einer Entsolidarisierung des menschlichen
Zusammenlebens führt und Spaltungen verschärft.
·
Menschen erkennen, daß die mit der
Globalisierung einhergehende Liberalisierung des
Kapitalverkehrs und die faktische Außerkraftsetzung
zwischenstaatlicher Grenzen für Geld und Kapital die
Grundlagen der „Solidargemeinschaft“ und damit den
Sozialstaat bedrohen.
·
Menschen erkennen, daß im Zuge der
Deregulierung und Liberalisierung die Steuerungs- und
Gestaltungskompetenz von Staat und Politik immer mehr
durch Wirtschaft und Kapital zurückgedrängt werden.
·
Menschen erkennen, daß unser bestehendes
Wirtschaftssystem nicht so eingesetzt und genutzt
wird, daß es in der Lage wäre, dafür zu sorgen, daß
alle Menschen „Brot und Arbeit“ haben und die
Natur erhalten bleibt.
·
Menschen erkennen, daß Arbeit mehr ist als
Erwerbsarbeit. Denn zum Gelingen des
gesellschaftlichen Zusammenlebens sind Tätigkeiten nötig,
die sich den Gesetzmäßigkeiten der Erwerbsarbeit
entziehen.
·
Menschen erkennen, daß die Erwerbsarbeit durch
neue Formen der Tätigkeit ergänzt und auch ersetzt
werden kann und mit diesen Veränderungen keineswegs
ein Verlust an Lebensqualität verbunden ist.
·
Menschen erkennen, daß der Sinn des Lebens
nicht allein durch Erwerbsarbeit gefunden werden kann,
die in weiten Bereichen des Wirtschaftsgeschehens
nicht der Entfaltung persönlicher Möglichkeiten,
sondern den Profitinteressen von wenigen nützt.
·
Menschen erkennen, daß die Dreiteilung des
Lebens in Ausbildungs- und Arbeitsphase mit anschließendem
Rentnerdasein nicht mehr greift und zu
Verunsicherungen führt.
·
Menschen erkennen, daß die ältere Generation
als Folge kürzerer Erwerbsphase und bei höherer
Lebenserwartung ausgegrenzt wird. Damit verbunden ist
der Verlust von lebenslang erworbenen Kompetenzen und
Erfahrungen für die Gesellschaft.
(16)
Die derzeitige Erwerbsarbeitsgesellschaft ist
eine „gespaltene Gesellschaft“. Spaltung heißt
Ausgrenzung von Menschen und ganzen Gruppen, das
An-den-Rand-der-Gesellschaft-Drängen, Auflösung des
gesellschaftlichen Solidargedankens.
(17)
Zu diesem Solidaritätsverlust trägt die „Vergötzung
des Marktes“ bei, die heute wieder zunehmend Realität
wird. Die Totalität des Marktes degradiert alles,
sogar die menschliche Arbeit, zur bloßen Ware. Wo
allein der Markt regiert, kommt es zu
Ausgrenzungsprozessen von Schwächeren, zur
Vernichtung menschlicher Arbeit. Dies widerspricht den
Grundsätzen der kirchlichen Sozialverkündigung, nach
denen die Wirtschaft dem Menschen und der Befriedigung
seiner Bedürfnisse zu dienen hat.
(18)
Deshalb wird sich die KAB weiterhin mit der
Struktur der Erwerbsarbeitsgesellschaft und mit der
Einengung der menschlichen Arbeit auf die
Erwerbsarbeit auseinandersetzen.
(19)
Die Modernisierung der Gesellschaft,
Individualisierung und Pluralisierung haben zwar die
Erwerbsarbeitsgesellschaft zur Voraussetzung, lassen
sich aber aus ihr allein nicht mehr hinreichend begründen.
Wir leben derzeit in einer Übergangsphase. Nach wie
vor prägen die Erwerbsarbeit und ihre Organisation
weite Bereiche unseres individuellen und
gesellschaftlichen Lebens. Gleichzeitig lassen sich
ein Entschwinden der Erwerbsarbeitsgesellschaft und
die allmähliche Herausbildung einer neuen Form der
Arbeitsgesellschaft beobachten, die verschiedene
Formen des Arbeitens und der Muße als Ausdruck des
„tätigen Lebens“ in ein neues Verhältnis
zueinander bringen will.
Standortbestimmung
KAB ist Kirche
(20)
Kirche als Gesamtheit der Gläubigen versteht
sich als Volk Gottes, das von Gott in Jesus Christus
berufen und gesandt ist, am Aufbau des Reiches Gottes
in dieser Welt mitzuwirken. Als Volk Gottes ist die
Kirche unterwegs in der Tradition der
Befreiungsgeschichte, die Gott mit dem Volk Israels
verbunden hat. Jesus Christus fordert durch sein
befreiendes Leben und Handeln, Leiden und Auferstehen
die Kirche heraus, nach dem Reich Gottes und seiner
Gerechtigkeit zu suchen (Matthäus 6,33). Diese
Hoffnungsbotschaft im persönlichen und politischen
Leben heute Wirklichkeit werden zu lassen, sieht die
KAB als ihren spezifischen Auftrag. So ist sie Teil
des Volkes Gottes. KAB ist Kirche.
(21)
Befreiung - von Gott her gesehen - ist
Befreiung von Ungerechtigkeit, Unterdrückung und
Schuld. Sie umfaßt den ganzen Menschen und alle
Menschen. Die Botschaft der Befreiung muß daher den
Menschen in all seinen Dimensionen sehen, einschließlich
seiner Öffnung auf Gott hin. Diese Botschaft nimmt
ihren Ausgangspunkt vom Gerechtigkeitshandeln Gottes
in der Geschichte. Gottes Gerechtigkeit wird da
deutlich, wo den Unterdrückten Recht verschafft wird.
Die Gerechtigkeit Gottes fordert eine
leidenschaftliche Option für die Armen, Kranken,
Ausgeschlossenen und Schuldiggewordenen. Von diesem
Standort aus will die Gerechtigkeit Gottes als frohe
Botschaft auf alle Menschen hin verkündigt werden.
(22)
„Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der
Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten
aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und
Angst der Jünger Christi, und es gibt nichts wahrhaft
Menschliches, das nicht in ihrem Herzen seinen
Widerhall fände“ (Gaudium et Spes, Nr. 1). Die
Botschaft der Befreiung, die den ganzen Menschen
umfaßt,
ernst nehmen heißt für die KAB, daß sie sich für
Gerechtigkeit in Liebe und für eine menschenwürdige
Gesellschaft einsetzt.
Für die KAB ist Gerechtigkeitshandeln wesentlicher
Bestandteil der Glaubensverkündigung.
(23)
Die menschliche Würde, die Personalität, die
in der Ebenbildlichkeit Gottes gründet, schafft eine
universale Gemeinsamkeit aller Menschen. Die Freiheit
der Person bleibt unverzichtbar, sie wird aber nur
dann human gestaltet, wenn sie mit sozialer
Gerechtigkeit verbunden ist. So wirkt die KAB mit an
der Einheit der ganzen Menschheit auf der Grundlage
von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit.
(24)
Solidarität ist für die KAB als Kirche
grundgelegt in der restlosen Solidarität Gottes mit
allen Menschen. Daher versteht sie Solidarität als
eine persönliche und religiöse Haltung mit
universaler Reichweite, zugleich als Strukturprinzip
der Gesellschaft. Solidarität schließt das
entschiedene Interesse am anderen ein sowie das
wirksame Engagement für das Leben und Wohlergehen
eines jeden Menschen. Sie fordert eine faire
Verteilung der Güter der Erde, die allen gehören,
sowie die gleiche Rangstellung eines jeden und seine
Beteiligung an gesellschaftlichen Vorgängen.
Solidarität steht für eine
Beteiligungsgerechtigkeit, die Frieden schafft.
Solidarität lebt aus der Überzeugung, daß alle
Menschen in ihrer gleichen Würde anzuerkennen sind.
Die KAB handelt aus einer solchen Kultur der Solidarität.
(25)
Subsidiarität ist für die KAB als Kirche die
gelebte Hochachtung vor der Freiheit jedes Menschen
und vor dem, was er zur Gestaltung des menschlichen
Zusammenlebens beitragen kann. Daher fordert und fördert
die KAB Subsidiarität in allen Lebensbereichen. Sie
befähigt die Menschen, subsidiär zu handeln. Damit
unterstützt sie
dezentrale und regionale Strukturen, um eine stärkere
Teilhabe und Beteiligung der Menschen an politischen
Entscheidungen zu ermöglichen. Zugleich ist
Subsidiarität ein Strukturprinzip der Gesellschaft.
Deshalb fordert die KAB die größeren Einheiten auf,
die kleineren zu unterstützen und ihnen dazu zu
verhelfen, ihr eigenes Handeln zu entfalten und
mit dem anderer gesellschaftlicher Kräfte
abzustimmen.
(26)
Als Kirche ist die KAB berufen, an der
Verwirklichung des Reiches Gottes mitzuwirken:
·
im prophetischen Auftrag, um soziale Mißstände
aufzuzeigen, anzuklagen und zu verändern,
·
in der Option für die Armen, um Anwalt zu sein
für die gesellschaftlich Benachteiligten und
Ausgegrenzten,
·
durch Aktion und Bildung, um den Auftrag zur
Verkündigung der befreienden Botschaft zu erfüllen,
·
durch internationale Solidarität, um weltweit
Gerechtigkeit, Frieden und Entwicklung zu fördern,
·
durch die Verwirklichung und Weiterentwicklung
der kirchlichen Sozialverkündigung,
·
in der ökumenischen Zusammenarbeit.
Die KAB leistet so ihren Beitrag, an der Einheit der
ganzen Menschheit mitzuwirken. Als Kirche wird sie
dieser Aufgabe dann gerecht, wenn sie das Wohl des
ganzen Menschen und aller Menschen im Auge hat.
Dabei weiß sich die KAB getragen von der Gewißheit,
daß das Reich Gottes mit dem Leben und der Verkündigung
der Botschaft Jesu schon begonnen hat und letztendlich
von und in Gott vollendet wird.
Einsatz für Gerechtigkeit und Erfolge im
solidarischen Engagement, gegenseitige Unterstützung
und Hilfe, das Erlebnis gelungener Gemeinschaft, Gebet
und Feier der Liturgie sind Erfahrungen mit dem Reich
Gottes und Ermutigung.
KAB
wurzelt in der Arbeiterbewegung
(27)
Die Industrialisierung des 19. Jahrhunderts hat
nicht nur bestehende gesellschaftliche Spaltungen
verstärkt, sondern neue soziale Gegensätze und
politische Unterschiede hervorgebracht. So hat der
Gegensatz von Kapital und Arbeit und die darauf
beruhende Klassengesellschaft die Arbeiter
herausgefordert, sich zusammenzuschließen.
(28)
In der katholischen Arbeiterbewegung haben sich
Arbeiterinnen und Arbeiter auf der Grundlage einer
milieuspezifischen Lebenswelt zusammengeschlossen, um
ihre Interessen in Staat, Kirche und Gesellschaft
eigenständig zu vertreten. Durch den Aufbau
entsprechender Organisationen wurden die kollektiven
Interessen der Betroffenen in den politischen,
kirchlichen und sozialen Auseinandersetzungen geltend
gemacht. So entwickelte sich die Katholische
Arbeiterbewegung als Selbsthilfebewegung und
politische Bewegung.
Sie war gleichzeitig Bildungs- und
Aktionsbewegung. Sie setzte an der Lebenswirklichkeit
der Menschen an und war damit auch eine
Kulturbewegung. Die KAB war so nicht nur eine
Interessenvertretung der in ihr organisierten
Menschen, sondern sie traf eine deutliche Option für
alle in der Klassengesellschaft Benachteiligten.
(29)
Interessenvertretung und Option für die
Benachteiligten sind heute - angesichts der
gesellschaftlichen Spaltungen - dringlicher denn je.
Die KAB trägt
dabei den gewandelten Verhältnissen Rechnung, damit
die Interessenvertretung und die Option für die
Benachteiligten angemessen zur Geltung gebracht werden
kann. Wandlungen und Veränderungen, die die KAB
herausfordern, sind durch die zwiespältige
geschichtliche Entwicklung geprägt:
·
Durch Erfolge der Arbeiterbewegung und damit
auch der KAB konnte der Gegensatz von Kapital und
Arbeit bis heute nicht gelöst, aber durch eine
entsprechende Verrechtlichung und Einbindung in
formale Verfahrensweisen abgemildert werden. Der
Gegensatz besteht weiter fort und droht sich heute in
Form einer „klassenlosen Klassengesellschaft“ auch
in der internationalen Wirtschaft wieder zu verschärfen.
·
Die Arbeitsbedingungen konnten in vielen
Bereichen verbessert werden. Dennoch ist die
Entfremdung zwischen Mensch und Arbeit nicht überwunden.
Mit der Lohnabhängigkeit sind sogar neue
Entfremdungen hinzugekommen. Insbesondere die
geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, konnte bislang
nicht in zufriedenstellender Weise gelöst werden.
Noch heute sind wir von einer menschengerechten
„Kultur der Arbeit“ - gerade im Hinblick auf die
Weltwirtschaft - weit entfernt.
·
Benachteiligungen konnten abgebaut, ein
„kollektives Mehr“ an Einkommen, Mobilität und
sozialstaatlicher Sicherheit erreicht werden. Dennoch
führen gerade die Individualisierungs- und
Pluralisierungsschübe der letzten Jahrzehnte zu einer
bedrohlichen Entsolidarisierung. Gleichzeitig verschärft
sich das Problem der „neuen Armut“.
·
Die politischen Rechte der Arbeiter konnten
durchgesetzt werden. Dennoch existieren noch heute
Benachteiligungen in Bereichen wie Bildung, Wohnen,
soziale Chancen der Beteiligung. Gerade unter den
Bedingungen der Massenarbeitslosigkeit drohen sich
diese Benachteiligungen wieder zu verschärfen.
·
Die KAB hat sich für die Befreiung von
Herrschafts- und Ausbeutungsstrukturen eingesetzt.
Heute drohen sich unter den Bedingungen von
Globalisierung und Deregulierung Herrschafts- und
Ausbeutungsverhältnisse zu zuspitzen.
(30)
Zentrale soziale Zielsetzungen bleiben für die
KAB die notwendige Versorgung der Menschen mit Gütern
und Dienstleistungen, das Einlösen eines Rechts auf
Arbeit und soziale Sicherung für alle Menschen, eine
sozial gerechte Verteilung der erwirtschafteten
Gewinne und Überschüsse sowie gerechte
Handelsbeziehungen auf nationaler und internationaler
Ebene.
(31)
Es gibt in der gespaltenen Gesellschaft neue
und aktuelle Herausforderungen für die KAB:
·
die Überwindung der strukturellen
Arbeitslosigkeit;
·
die Sicherung der natürlichen
Lebensgrundlagen;
·
die Verwirklichung der sozialen und politischen
Menschenrechte weltweit;
·
die Bewältigung der großen, weltweiten
Migrationsbewegungen;
·
die soziale Gestaltung der europäischen
Einigung;
·
die Verwirklichung der Emanzipation von Frauen
und Männern;
·
ein neuer Generationenvertrag, der längerer
Ausbildungsdauer, schrumpfender Zeit der Erwerbsarbeit
und höherer Lebenserwartung und einer neuen Solidarität
aller Generationen Rechnung trägt;
·
die Herstellung gleicher Lebenschancen und
gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz
Deutschland;
·
die Gestaltung einer Tätigkeitsgesellschaft,
in der neben Arbeit auch Freizeit, Muße und andere
Kulturbereiche in ein neues Verhältnis zueinander
gebracht werden.
(32)
Die KAB erkennt diese Zeichen der Zeit und
stellt sich den Herausforderungen mit dem Ziel, die
Ordnung der Wirtschaft mehr und mehr der „Ordnung
der Personen dienstbar“ (Gaudium et spes, Nr. 26) zu
machen.
KAB
ist Bewegung für Gerechtigkeit
(33)
Aus ihrem Selbstverständnis, Kirche zu sein
und in der Arbeiterbewegung zu wurzeln, ist KAB
politische Bewegung, Selbsthilfebewegung, Bildungs-
und Aktionsbewegung und internationale Bewegung.
KAB
ist politische Bewegung
(34)
Durch ihre Aktionen und Modelle, durch
Programmatik und Bildungsangebote, durch Selbsthilfe
und Interessenvertretung gestaltet die KAB
Gesellschaft, Staat, Wirtschaft und Kirche. Sie wirkt
mit an der Überwindung ungerechter Strukturen und
entwirft gesellschafts- und sozialpolitische
Perspektiven. Demokratie lebt und entwickelt sich
durch das Engagement der Menschen. Politik beginnt
nicht erst da, wo Menschen ein Amt übernommen haben.
Die KAB beteiligt sich an der Entwicklung von neuen
Formen gesellschaftlicher Teilhabe und Teilnahme, weil
dadurch die politische Mitwirkung und Vertretung
erweitert wird. Aufgabe der KAB ist es:
·
politische und gesellschaftliche
Beteiligungsformen zu ermöglichen und zu unterstützen,
·
als gesellschaftliche Interessenvertretung
aktiver Gruppen zur Verfügung zu stehen.
(35)
Die KAB organisiert politische Gegenmacht, um
strukturelle Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu bewirken. Eine gemeinwohlorientierte
Interessenpolitik geht davon aus, daß Konflikte die
Reibungsflächen dieses Veränderungsprozesses sind.
Die KAB ist ein Verband mit berufs- und
sozialpolitischer Zwecksetzung, der
Interessenvertretung für und mit Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern organisiert.
(36)
In einer pluralistischen Gesellschaft können
politische Veränderungen nur in Kooperation
unterschiedlicher politischer Kräfte in Angriff
genommen und umgesetzt werden. Die KAB arbeitet mit
allen demokratischen Kräften zusammen, die die
menschliche Würde achten und auf dem Boden der
freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie des
sozialen Rechtsstaates stehen. Die Zusammenarbeit mit
den Gewerkschaften und eine stärkere Bündnispartnerschaft
mit sozialen Bewegungen ist eine wesentliche Grundlage
zur Durchsetzung ihrer Interessen.
(37)
Die KAB motiviert und qualifiziert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine aktive
Teilnahme am politischen Geschehen. Sie unterstützt
die Mitwirkung in Parteien, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen
und sozialen Bewegungen, soweit in diesen
weltanschauliche Toleranz gewährleistet ist.
KAB
ist Selbsthilfebewegung
(38)
In einem Prozeß der Aktivierung eröffnen sich
Chancen für die Beteiligten, einen neuen Zugang zur
Gestaltung der Demokratie zu finden. Dabei
wird in einem überschaubaren Umfeld gehandelt;
dieses ist durch konkrete Anliegen gekennzeichnet, die
sich auf gezielte Veränderung beziehen. Damit wird
Mitverantwortung der einzelnen für das menschliche
Zusammenleben in Bereichen deutlich, in denen sie dies
als notwendig und sinnvoll erkennen. Sie schalten sich
ein und sind Handelnde. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten
bewirken eine Verlebendigung der persönlichen und
gemeinschaftlichen Praxis. Eine veränderte politische
und solidarische Kultur - bestimmt durch erweiterte
Mitgestaltungsmöglichkeiten und Übernahme von
Verantwortlichkeiten - wird damit unterstützt.
Dies ermöglicht neue Zugänge für gesellschaftliche
Teilhabe und Beteiligung.
(39)
Ausgangspunkt der Selbsthilfe sind konkrete
Situationen und Bedürfnisse von Menschen. Das
jeweilige Handeln bezieht sich nicht nur auf den
Einzelnen, sondern orientiert sich am anderen mit dem
Ziel einer Lebensordnung, die jeden einzelnen Menschen
im Blick hat. Dies ist ein Ausdruck von Solidarität,
die sich hier in doppelter Weise zeigt. Sie wird
erfahrbar zum einen im kooperativen Verhalten von
Menschen, die von gleichen Problemen betroffen sind
und ihre Situation entsprechend verändern möchten.
Zum andern zeigt sie sich im Zugehen auf
Benachteiligte, die ohne direkte Hilfe nicht mehr in
der Lage sind, ihre eigene Situation in Würde und mit
Selbstbewußtsein zu gestalten.
(40)
Selbsthilfe fordert zu Lernprozessen heraus,
die nicht nur auf ein kurzfristiges Ziel hin
angelegt sind, sondern Schritt für Schritt Veränderungen
erzeugen, Erfahrungen ermöglichen, Hoffnungen
beinhalten.
Durch Vernetzung,
durch Austausch der Erfahrungen und durch Kooperation
mit anderen Gruppen innerhalb und außerhalb der KAB
wird gesellschaftliches Bewußtsein verstärkt. So
verbreitet sich die Einsicht, daß über die
einzelne Gruppe hinaus verbandliche Organisation und
politische Unterstützung notwendig für
gesellschaftliche Veränderung sind. Dieser Prozeß
fordert die Kooperation und das kritisch-konstruktive
Zusammenwirken mit anderen Gruppen, Projekten,
Initiativen, Verbänden, Organisationen und ebenso mit
den staatlichen und administrativen Ebenen heraus.
(41)
Die Situation von abhängig Beschäftigten
erfordert spezifische rechtliche Information und
Vertretung. Die Beratung in arbeits- und
sozialrechtlichen Fragen sowie die Vertretung der
Mitglieder vor Gericht sind für die KAB praktizierte
Selbsthilfe gegen soziale Ungerechtigkeiten im Betrieb
und in der Gesellschaft.
(42)
Die KAB strebt zur Stärkung der Selbsthilfe
eine Dezentralisierung staatlicher Aufgaben auf der
Grundlage des Subsidiaritätsprinzips an. Die
Verbindung des weit gespannten Netzes staatlicher oder
durch Gesetz geordneter selbstverwalteter
Einrichtungen der sozialen Sicherheit mit
Selbsthilfegemeinschaften spielt hier eine besondere
Rolle. Ziel ist es, das soziale Netz nicht nur reißfester
und wachstumsunabhängiger, sondern auch menschlicher
zu gestalten.
KAB
ist Bildungs- und Aktionsbewegung
(43)
Die Bildungsarbeit der KAB ist Teil eines
lebenslangen Lernprozesses. Bildungsprozesse in der
KAB haben den strukturellen Wandel der Gesellschaft
mit den sich ändernden Arbeits- und Lebensvollzügen
im Blick; sie finden in der konkreten Lebenssituation
und in der Auseinandersetzung mit der
gesellschaftlichen Realität statt. Ziel ist die
Herausbildung sozialer Kompetenz. Zugleich hält ein
solcher Bildungsprozeß an dem bislang nicht eingelösten
Anspruch einer sozial gerechten Gesellschaft fest. Die
Bildungsarbeit der KAB steht damit in einem
Spannungsverhältnis: Sie fühlt sich in besonderer
Weise der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen
wie auch der Zielsetzung einer menschengerechten und
solidarischen Gesellschaft verpflichtet. Die
Bildungsarbeit der KAB ist daher parteilich und
solidarisch.
(44)
So deckt verbandliche Bildungsarbeit
gesellschaftliche Konflikte auf und initiiert
individuelles wie gesellschaftliches Handeln.
Verbandliche Bildungspraxis ist lebensnah und aktuell,
wobei sie sich von den Erfahrungen und Kompetenzen der
Menschen leiten läßt. Für die Planung und
Gestaltung der Bildungsprozesse ist wissenschaftliche
ebenso wie pädagogisch vermittelnde Begleitung
notwendig. Ziel ist die Qualifizierung des
Erfahrungswissen.
(45)
Der Bildungsprozeß der KAB zielt auf
politisches Handeln ab. Verbandliche Bildungsarbeit muß
vor allem die Lernorte und Handlungsfelder im Blick
haben, die die spezifischen Erfahrungen der Menschen
berücksichtigen und
zu politischem Handeln befähigen und auffordern.
Die Mitglieder der KAB machen vorrangig ihre
Erfahrungen
·
in der Arbeitswelt und im Betrieb, dazu gehören
auch soziale Selbstverwaltung und Gewerkschaften;
·
in Familien und pluralen Lebensformen,
einschließlich des Wohn- und Freizeitbereichs;
·
in Kirche und ihren Gemeinden;
·
im Verband und seinen Gliederungen;
·
bei interkulturellen und internationalen
Kontakten;
·
in politischen Organisationen wie z.B. Parteien
und neuen sozialen Bewegungen.
KAB
ist internationale Bewegung
(46)
Den globalen Auswirkungen der ökonomischen,
technologischen, sozialen und ökologischen
Herausforderungen wird eine allein nationalstaatlich
ausgerichtete Politik nicht gerecht. Um gegen die Mißachtung
der sozialen und politischen Menschenrechte und gegen
die wachsende Armut zu kämpfen, hat sich die KAB
Deutschlands aktiv bei der Gründung, dem Aufbau und
der Weiterentwicklung der „Weltbewegung Christlicher
Arbeiter“ (WBCA) und der „Europäischen Bewegung
Christlicher Arbeiter“ (EBCA) engagiert und ist Teil
der internationalen Arbeiterbewegung.
(47)
Die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
hilft beiden Seiten, sich ihrer Situation bewußt zu
werden und zukunftsfähige Wege hier und weltweit zu
entwickeln. Indem die KAB Partnerorganisationen
unterstützt, arbeitet sie daran mit, daß die
betroffenen Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Fähigkeiten
zu entfalten und menschenwürdig und
selbstverantwortlich am öffentlichen Leben teilnehmen
zu können.
(48)
Die KAB unterstützt den Auf- und Ausbau von
katholischen Arbeitnehmerorganisationen und
Gewerkschaften. In Arbeiterbewegungen sieht sie eine
Gegenmacht, um die Kluft zwischen armen und reichen
Regionen zu reduzieren, um soziale Verelendung und
steigende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und neue
Perspektiven für eine gerechtere Verteilung der
Lebenschancen zu eröffnen. Die KAB fördert überschaubare
Entwicklungsprojekte, die der Verbesserung der
Lebenslage von Benachteiligten dienen.
(49)
Wegen
der ungerechten Verteilung der Lebenschancen tritt die
KAB ein für eine globale Politik mit der Vision einer
integralen Entwicklung der „Einen Welt“ im Sinne
einer universalen Verantwortungsgemeinschaft, deren
Grundlage die Menschenwürde ist. Im Kontext der
Globalisierung der kapitalistischen Wirtschaft, die
das soziale Gefüge der Gesellschaften zu sprengen
droht, geht das Bestreben der KAB dahin, die
Arbeiterinnen und Arbeiter weltweit zu
gleichberechtigten Partnern zu machen. Konsequent
versteht sich die KAB als:
·
„Bewegung der Solidarität mit den Armen“,
·
Mitträger der „Eine-Welt“-Bewegung,
·
internationale Bewegung, die Gegenmacht
organisiert, um Gerechtigkeit und Frieden für alle zu
erlangen.
Unser
Auftrag: Handlungsfelder und Handlungs-
schwerpunkte der KAB
(50)
Die KAB sieht ihren besonderen Auftrag, sich
auf der Grundlage der kirchlichen Sozialverkündigung
einzusetzen für eine Weiterentwicklung der
„sozialen Marktwirtschaft“ zu einer
Wirtschaftsordnung, die demokratisch legitimiert,
sozial reguliert und ökologisch ausgerichtet ist.
Demokratische Legitimation bedeutet, daß die auf
betrieblicher und volkswirtschaftlicher Ebene
getroffenen Entscheidungen durch die in einer
Demokratie geltenden Verfahrensweisen zustande kommen.
Das bestehende marktwirtschaftliche System muß sozial
reguliert werden, damit bereits in der Entscheidung über
die Ordnungsstruktur im Wirtschaftsprozeß und nicht
erst durch nachträgliche Korrekturen soziale
Zielsetzungen Geltung erlangen.
Die ökologische Ausrichtung des Wirtschaftssystems
zielt auf die Schonung der natürlichen
Lebensgrundlagen.
(51)
Aus ihrem Selbstverständnis, Kirche zu sein
und in der Arbeiterbewegung zu wurzeln, leitet die KAB
vorrangige Handlungsfelder und Handlungsschwerpunkte
ab, für die sie Orientierungen formuliert.
Verteilung
der Erwerbsarbeit
(52)
Überlegungen
zur Verteilung von Erwerbsarbeit dürfen sich nicht
nur auf die vorhandene Erwerbsarbeit beziehen, sondern
müssen auch die Schaffung und Verteilung zukünftiger
erwerbswirtschaftlicher Arbeitsgelegenheiten berücksichtigen.
(53)
Erforderlich
ist, daß die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt
und daß in sozialen, ökologischen und
technologischen Bereichen durch ordnungspolitische
Entscheidungen Wachstumsfelder erschlossen werden.
(54)
Um
Vollbeschäftigung zu erreichen, sind institutionelle
Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört der Ausbau
der Bundesanstalt für Arbeit in Richtung auf eine
Anstalt für Arbeit und Beschäftigung. Ebenso setzt
sich die KAB für einen Stabilitätspakt ein, der die
mittelbaren Arbeitgeber - also Bundesregierung,
Bundesbank, Tarifparteien und die genannte
Bundesanstalt - auf die gesamtwirtschaftlichen Ziele:
hoher Beschäftigungsstand, Geldwertstabilität, außenwirtschaftliches
Gleichgewicht und Wachstum verpflichtet.
(55)
Arbeitszeitverkürzungen
sind für die KAB ein sinnvolles Mittel, um die Arbeit
gerecht zu verteilen und Arbeitsplätze sichern.
Arbeitszeitverkürzungen sind angebracht, wenn sie
Arbeitsplätze sichern, Beschäftigung ausbauen,
Gleichstellung von Frauen und Männern ermöglichen,
ökologisch vertretbar umgesetzt werden und
hinreichende Einkommen zulassen. Die unterschiedlichen
Formen der Arbeitszeitverkürzung - als Verkürzung
der Wochen-, Monats-, Jahres- oder Lebensarbeitszeit,
als Ausweitung des Urlaubs oder als Sabbatjahr, als
vorübergehende oder kontinuierliche
Arbeitszeitreduzierung für ältere Beschäftigte -
bleiben den Vereinbarungen der Tarifpartner überlassen.
(56)
Die
KAB setzt sich für einen öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor ein. Dieser soll den Menschen,
die durch den Strukturwandel aus dem regulären
Arbeitsmarkt verdrängt werden,
Erwerbsarbeitsgelegenheiten anbieten. Grundidee ist
die Finanzierung gesellschaftlich sinnvoller Arbeit
statt der Bezahlung von Arbeitslosigkeit. Dieser öffentlich
geförderte Beschäftigungssektor ist mit
Qualifizierungsmöglichkeiten zu verbinden.
(57)
Zur Absicherung der Vollbeschäftigungspolitik
gehören regionale Arbeitsmarktinitiativen. Ein
wichtiges Instrument dazu sind entsprechende
Arbeitsmarktkonferenzen unter Beteiligung der
Tarifparteien, der Kommunen, der Wissenschaften, der
Verbände und Bildungseinrichtungen. Regionale
Arbeitsmarktfonds müssen die notwendige finanzielle
Basis sichern, um regionale arbeitsmarktpolitische
Schwerpunkte zu finanzieren. Neben der öffentlichen
Hand sind hier auch die Arbeitgeber, Verbände und
Kirchen der Region gefordert, ihren Beitrag zu
leisten.
Organisationsformen
von Erwerbsarbeit
(58)
Die Organisationsformen der Erwerbsarbeit
bestimmen noch heute maßgeblich den Lebensablauf der
abhängig Beschäftigten. Inzwischen werden statt
einem weiteren Fortschritt der sozialen Regulierung
bisher erreichte und erkämpfte Rechte ausgehöhlt.
Deshalb fordert die KAB:
·
Nacht- und Schichtarbeit ist auf das unumgängliche
Maß zu reduzieren. Wo sie unvermeidbar ist, muß ein
Ausgleich durch kürzere Arbeitszeit geschaffen
werden.
·
Überstunden verhindern Neueinstellungen.
Deshalb ist betrieblich nicht zu vermeidende
Mehrarbeit durch einen Zeitausgleich abzugelten.
·
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen
sozialversicherungspflichtig werden.
·
Teilzeit- und Gleitzeitregelungen oder die
individuelle Gestaltung der Arbeitszeit sind durch
Betriebsvereinbarungen und/oder tarifliche
Bestimmungen zu regeln. Jede Teilzeitarbeit muß
arbeits- und sozialrechtlich einer Vollzeitbeschäftigung
gleichgestellt sein.
·
Individuelle oder familiäre Gegebenheiten, die
besonderen Bedingungen bei Kindererziehung oder
Pflege, Weiterbildungsinteressen oder Gesichtspunkte
der persönlichen Lebensplanung sind verstärkt in die
tariflichen Rahmenbedingungen einzubeziehen. Für ältere
Beschäftigte ist ein gleitender Ausstieg durch
tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen
abzusichern.
·
Zunehmende Anforderungen und zunehmende
Verantwortung in
den Betrieben und öffentlichen Einrichtungen
erfordern auch erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten
der Beschäftigten.
·
Die Mitbestimmung der Beschäftigten und ihrer
gewählten Vertretungen bei der Entwicklung und
Verbesserung von Produkten und Produktionsverfahren
ist auszubauen.
Verhältnis
von Frauen und Männern
(59)
Die KAB orientiert sich an einem
gleichberechtigten Miteinander von Frauen und Männern.
Vor diesem Hintergrund setzt sie sich für folgende
Positionen ein:
·
Das hierarchische Verhältnis von bezahlter und
unbezahlter Arbeit ist abzubauen, damit beide Bereiche
eine Aufgabe von Frauen und Männern werden.
·
Nötig sind materielle Leistungen und soziale
Absicherung für Frauen und Männer, um Wahlfreiheit
im Hinblick auf die gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten
zu ermöglichen.
·
Durch Arbeitszeitreduzierung,
Arbeitsplatzteilung und neue Arbeitszeitmodelle
gewonnene Zeit muß zu mehr partnerschaftlicher
Verteilung der Tätigkeiten, die nicht Erwerbsarbeit
sind, genutzt werden.
·
In den Unternehmen und öffentlichen
Einrichtungen sind Frauenförderpläne zu vereinbaren,
um der Benachteiligung besonders bei Einstellung und
Aufstieg entgegenzuwirken.
·
Für Frauen sind neben dem Ausbau von
Qualifizierungsmaßnahmen verstärkt Bildungsangebote
zu schaffen, die Zugang zu Zukunftsberufen eröffnen.
·
Die Kompetenzen, die sich Frauen und Männer in
der Familientätigkeit, bei der Haushaltsführung
sowie in der Pflege- und Erziehungsarbeit aneignen,
sind beruflich und gesellschaftlich anzuerkennen.
(60)
Die KAB als ein Zusammenschluß von Frauen und
Männern verpflichtet sich, innerhalb ihres eigenen
Verbandes alle Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern,
die zu einer gleichberechtigten Teilhabe beider
Geschlechter an den verbandlichen Aufgaben und
Entscheidungen führen.
Mitbestimmung
und Beteiligung
(61)
Ziel
der KAB ist es, die Beschäftigten und ihre
Organisationen stärker an den unternehmerischen und
betrieblichen Entscheidungen teilnehmen
zu lassen. Zur Verwirklichung ihrer Ziele hält
die KAB vor allem folgende Schritte für notwendig.
·
Eine paritätische Mitbestimmung muß in allen
Unternehmen realisiert werden.
·
Im Bereich der Personalvertretung muß
Mitbestimmung in personellen, sozialen und
organisatorischen Angelegenheiten stattfinden, wobei
das Initiativrecht des Personalrats auszuweiten ist.
·
Nötig ist eine Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes:
In allen Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten
muß ein Betriebsrat gewählt werden.
Die gleichberechtigte Mitbestimmung vor allem bei
Planungen im Unternehmen und wirtschaftlichen Bereich
ist zu sichern.
·
Das Betriebsverfassungsgesetz ist dahingehend
zu reformieren, daß sich für den Betriebsrat eine
gleichberechtigte Mitbestimmung aus dem BetrVG heraus
bereits im Vorfeld von Firmenverschmelzungen,
Firmenaufspaltungen, Produktionsverlagerungen und der
Übernahme von Unternehmen im In- und Ausland
gesetzlich abgesichert ergibt. Eine Anwendung dieser
Bestimmungen auf internationaler Ebene ist politisch
einzufordern.
·
Im Bereich der Kirchen ist das
Mitarbeitervertretungsrecht auszubauen. Die
Mitbestimmung der Mitarbeitervertretungen in
personellen, sozialen und organisatorischen
Angelegenheiten muß ausgeweitet werden. Insbesondere
muß der Rechtsschutz gegen Verstöße des
Dienstgebers gewährleistet sein.
·
Gefordert wird eine Unternehmensverfassung, in
der das Unternehmen als Verbund von Personen begriffen
wird und nach der sich die Rechte der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der
Mitgliedschaft im Unternehmen ergeben.
·
Durch die bundesweite Einrichtung von
Arbeitskammern kann die öffentlich-rechtliche
Gleichstellung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
hergestellt werden.
·
Die Sicherung der Tarifautonomie als
effizientes Instrument der Konfliktregelung ist unerläßlich.
·
Die KAB tritt für die Stärkung einer subsidiären,
bürgernahen und dezentralen Selbstverwaltung bei den
Sozialversicherungsträgern ein.
Bildung
und Ausbildung
(62)
Bildung
ist unerläßlich für eine freie Entfaltung der Persönlichkeit,
die nicht in der bloßen Ausbildung für begrenzte
Qualifikationsanforderungen aufgeht. Auch berufliche
Bildung, wie die KAB sie versteht, muß daher einen
Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit leisten.
Aus einem ganzheitlichen Bildungsverständnis ergibt
sich die Verpflichtung von Bund, Ländern, Gemeinden
und Institutionen, das öffentliche Bildungssystem
weiterzuentwickeln, für benachteiligte Gruppen zu öffnen
und neue Bildungsprogramme zu entwickeln und zu fördern.
(63)
Das
Recht auf Bildung schließt die berufliche Aus-,
Fort-, und Weiterbildung mit ein. Die KAB stützt die
Grundidee des dualen Berufsbildungssystems. Die Durchlässigkeit
des dualen Systems mit den Lernorten Betrieb und
Schule im Hinblick auf weitergehende Bildungsprozesse
ist zu erhöhen und auch überbetriebliche
Ausbildungsstätten sind vorzusehen. Sie setzt sich
ein für die Freistellung von Beschäftigten zur
Weiterbildung bei Fortzahlung der Bezüge. Darüber
hinaus ist die Gleichwertigkeit von akademischer und
nichtakademischer Bildung durch staatliche Fördermaßnahmen
zu verwirklichen.
(64)
Zu
einer zukunftsorientierten Ausbildung ist eine Reform
nötig, die Anforderungen wie Partizipation, Schlüsselqualifikationen,
berufliches Basiswissen, Sprachkompetenz usw. zum
Inhalt der Ausbildung werden läßt. In der Ausbildung
müssen Mitbestimmung und Eigenverantwortung
wesentliche Elemente sein.
(65)
Die
KAB setzt sich für die Schaffung ausreichender
Ausbildungsplätze im Lebensumfeld der Jugendlichen
ein, so daß eine individuelle Auswahl möglich wird,
die den Fähigkeiten und den Lebensumständen der
Jugendlichen entspricht. Kirchen und öffentlichen
Arbeitgebern kommt dabei nicht nur eine Verantwortung
zu, indem sie bestehende Ausbildungsplätze erhalten
und weiter ausbauen, sondern auch dadurch, daß sie
Aufträge nur an solche Arbeitgeber erteilen, die
ihrer Ausbildungsverantwortung nachkommen.
(66)
Immer
mehr ziehen sich Unternehmen aus dem Ausbildungsmarkt
zurück, weil ihnen die Kosten dafür zu hoch
erscheinen. Die ausbildenden Arbeitgeber erfüllen
damit zunehmend Vorleistungen gegenüber nicht
ausbildenden und gegenüber der Gesellschaft, wenn sie
ihren Anteil dazu beitragen, daß Jugendliche
berufliche Chancen entwickeln können. Die KAB hält
daher eine Sonderabgabe für notwendig, mit deren
Hilfe Betriebe, die ihrer Ausbildungsverpflichtung
nachkommen, entlastet werden und mit der Anreize
geschaffen werden, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Dies könnte auch durch die Schaffung eines
verpflichtenden Ausbildungsfonds erreicht werden.
Funktionierende Ansätze - wie die tariflichen
Vereinbarungen im Bauhandwerk - könnten
weiterentwickelt werden.
(67)
Ein ganzheitliches Bildungsverständnis
erfordert die Anerkennung und die Förderung von
beruflicher, sozialer, kultureller und politischer
Bildung als gleichwertige Bildungsbereiche.
Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ist ein breit
gefächertes Bildungsangebot in pluraler Trägerstruktur
zu garantieren. Staatliche Förderung muß die
Gleichbehandlung der anerkannten freien Träger durch
entsprechende Personal- und Sachkostenausstattung gewährleisten,
damit diese mit selbstbestimmter Schwerpunktsetzung
und inhaltlicher Ausrichtung wie auch mit eigenen
Zielgruppen ihren Auftrag erfüllen können. Eine verläßliche,
langfristig gesicherte staatliche Finanzierung ist
unabdingbar, damit unterschiedliche, trägerspezifische
Formen und Möglichkeiten der Bildungsarbeit gewährleistet
sind.
Einkommens-
und Vermögensverteilung
(68)
Die KAB setzt sich für eine sozial gerechte
Verteilung des Einkommens und Vermögens ein.
Verteilungsgerechtigkeit betrifft sowohl die
Einkommensstruktur und das private Vermögen der
Haushalte als auch das Produktivvermögen.
(69)
Die
überwiegende Mehrheit der in der Bundesrepublik
Deutschland lebenden Menschen ist direkt oder indirekt
auf Einkommen aus Erwerbsarbeit angewiesen. Die KAB
stellt fest, daß gerade das Lohneinkommen mit Steuern
und Sozialversicherungsbeiträgen extrem hoch belastet
wird. Die KAB setzt sich deshalb dafür ein:
·
Die einseitig auf dem Faktor Arbeit liegenden
Belastungen sind abzubauen, so daß den
Arbeitnehmerhaushalten mehr Arbeitseinkommen zur Verfügung
steht.
·
Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dürfen
nicht einseitig über den Faktor Arbeit finanziert
werden, sondern sind stärker als bisher über das
allgemeine Steueraufkommen zu erbringen.
(70)
Staatliche
Transfereinkommen erachtet die KAB gerade für die
unteren Einkommensgruppen als notwendig. Sie begrüßt
Konzepte, die materielle Existenzsicherung unabhängig
von der Erwerbsarbeit sichern wollen.
(71)
Die KAB fordert eine Verteilungspolitik, die
die Ungleichheit von Arbeitseinkommen und Einkommen
aus Unternehmertätigkeit bzw. Vermögen verringert.
·
Sie setzt sich deshalb dafür ein, daß Erträge,
die aus dem Zusammenspiel von Arbeit und Kapital
erwirtschaftet werden, nicht einseitig und sozial
ungerecht ausgeschüttet und verteilt werden.
·
Die ungerechte Umverteilungspolitik muß
aufgegeben werden und das Leitprinzip der Solidarität
in den Mittelpunkt ordnungspolitischer Überlegungen
gerückt werden.
·
Die KAB hält es für notwendig, daß eine
„bedarfsorientierte Grundsicherung“ gewährleistet
wird.
(72)
Eine
sinnvolle Form der Vermögensbildung für Beschäftigte
sieht die KAB im Investivlohn. Zielsetzung aller Maßnahmen
zur Vermögensverteilung ist für die KAB, das
Kapital, insbesondere das Produktivkapital, nicht in
den Händen weniger zu belassen, sondern breit zu
streuen. Eine entsprechende Vermögensbildung setzt
eine neue Unternehmensverfassung voraus. Eine Möglichkeit
der Risikostreuung ist die Einrichtung betrieblicher
und überbetrieblicher Fonds, die durch
tarifvertragliche Regelungen abgesichert sein müssen.
Die KAB setzt sich für das Ziel ein, das Einkommen
aus Vermögen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zu steigern, damit der Lebensunterhalt der Lohnabhängigen
auf eine doppelt gesicherte Grundlage (Einkommen aus
Arbeit und Vermögen) gestellt werden kann.
Sozialstaat
(73)
Die
KAB versteht unter sozialstaatlichem Handeln in der
Bundesrepublik Deutschland den sozial- und
ordnungspolitischen Einsatz des Staates als politisch
verfaßtem Gemeinwesen, die soziale Sicherung für
alle, den sozialen Ausgleich in der Gesellschaft und
die soziale Teilhabe für alle zu gewährleisten.
(74)
Die
KAB hält an der friedenstiftenden Funktion
sozialstaatlichen Handelns fest, das es wegen seiner
Bedeutung für den sozialen Frieden zu erhalten und
auszubauen gilt. Sie steht zu
den Grundlagen eines eigenverantwortlichen,
selbstverwalteten Systems der sozialen Sicherung, zu
einem sozial ausgleichenden Steuer- und
Leistungstransfersystem sowie zu staatlich
garantierten Rahmenbedingungen und Regelungen sozialer
Teilhabe.
(75)
Die KAB wehrt sich dagegen, daß der
Sozialstaat unter dem Deckmantel des Umbaus ausgehöhlt
und abgebaut wird. Dabei verkennt die KAB nicht, daß
sich im Laufe der Geschichte die sozialen Risiken
wandeln, denen um der Menschen willen durch staatliche
Sozialpolitik begegnet werden muß. Sie wendet sich
dagegen, daß die Risiken und Notlagen zu Lasten der
betroffenen Menschen gegeneinander ausgespielt werden.
Familie
(76)
Eine
menschenfreundliche Zukunft unserer Gesellschaft hängt
wesentlich von der Familie ab. Deshalb muß es
zentrale Aufgabe sein, familienfreundliche
Rahmenbedingungen zu schaffen. Heute wird
Kinderlosigkeit ökonomisch prämiert: Der Nutzen von
Familienleistung ist weitgehend vergesellschaftet, während
die Lasten weitgehend privatisiert sind. Sowohl
wirtschaftliches als auch politisches Handeln sind von
struktureller Rücksichtslosigkeit gegenüber der
Familie geprägt.
(77)
Die
KAB fordert daher:
·
Rahmenbedingungen, die Vätern und Müttern
gleichberechtigte Teilhabechancen am Erwerbsleben und
an der Familientätigkeit eröffnen, sind zu gewährleisten.
Dies erfordert auch eine familienfreundliche
Gestaltung der Arbeitszeit.
·
Die bisher überwiegend von Frauen geleistete
Familienarbeit, z.B. in der Erziehung von Kindern und
in der Pflege von Kranken und Alten muß von der
Gesellschaft gesehen und anerkannt werden, auch weil
sie einen hohen Anteil an den gesamtwirtschaftlich
geschaffenen Werten darstellt.
·
Die Herstellung gleichberechtigter Teilhabe an
gesellschaftlichem Wohlstand für Familien durch
solidarischen Ausgleich im Rahmen eines gerechten
Familienleistungsausgleichs ist unerläßlich.
·
Notwendig ist die Bereitstellung von flächendeckenden
Infrastruktureinrichtungen als vielfältiges Angebot für
Kinder, Jugendliche und Familien.
·
Wohn- und Lebensräume, in denen Familie
gelingen und sich entfalten kann, sind in
ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Verhältnis
der Generationen
(78)
Die KAB ist zum Erreichen ihrer Ziele auf die
Kompetenz aller Generationen angewiesen. Deshalb will
sie gesellschaftlich und innerverbandlich einen Dialog
mittragen. Dieser
Dialog, der von Verständnis und Akzeptanz
getragen sein muß, setzt die solidarische Anerkennung
der verschiedenen Altersphasen und ihrer spezifischen
Interessen voraus. Dieses Verständnis zu fördern und
die Generationen miteinander ins Gespräch zu bringen,
ist Aufgabe der KAB.
(79)
Die
KAB ist auf die Kompetenz aller Generationen
angewiesen. Für den Verband ergeben sich vorrangig
folgende Handlungsschwerpunkte:
·
Notwendig sind die Sicherung und der Ausbau
eines Generationenvertrags, der unter veränderten
Bedingungen die materielle Grundlage für die
Erziehungs- und Ausbildungsphase sowie die Zeit nach
der Erwerbsphase schafft.
·
Notwendig ist ferner die Gestaltung eines
gleitenden Übergangs in den Ruhestand, der einen
zeitlich gestreckten Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglicht,
der nachfolgenden Generation den Einstieg in das
Erwerbsleben erleichtert und die beruflichen wie persönlichen
Kompetenzen für neue Formen der gegenseitigen Unterstützung
fördert.
·
Es ist Wohnraum zu schaffen, der das
Zusammenleben der Generationen ermöglicht.
·
Es sind Projekte, Maßnahmen und
Bildungsangebote zu stärken, die das Zusammenleben
der Generationen erleichtern und die Menschen einander
näher bringt.
Wohnen
und Infrastruktur
(80)
Jeder
Mensch hat ein Recht auf angemessenen Wohnraum.
Deshalb fordert die KAB:
·
Zur Förderung des Wohneigentums ist der
genossenschaftliche Wohnungsbau wieder stärker zu
beleben. Diese Form des Wohnungsbaus ermöglicht den
Genossenschaftsmitgliedern Eigentum und
Dauerwohnrecht.
·
Zur Behebung des Wohnungsmangels ist der Neubau
von Wohnraum zu fördern. Hierzu gehört die
Verbesserung der Förderung von selbst genutztem
Wohneigentum (vor allem eine Abstimmung und Verzahnung
von Bundesförderung und Landesmitteln) und die
Aufstockung der Mittel für den sozialen
Mietwohnungsbau. Zusätzliche Einnahmen durch
Fehlbelegungsabgabe müssen im sozialen Wohnungsbau
investiert werden. Das Wohngeld ist aufzustocken und jährlich
anzupassen.
·
Zur Vermeidung von Bodenspekulation muß zunächst
das Entstehen von Wertsteigerungen ausgeschlossen
werden. Erforderlich ist ein Ankaufsrecht der
Gemeinden für unbebaute Grundstücke zu Preisen, wie
sie für vergleichbare Grundstücke ohne Bauerwartung
gelten. Die Grundstücke sind für den sozialen
Wohnungsbau einzusetzen. Voraussetzung ist eine Reform
der Bodenbesteuerung in Richtung auf die Belastung
brachliegenden Baulands, damit die
Verkaufsbereitschaft der nicht bauwilligen Eigentümer
gefördert wird.
·
Da veränderte Lebensverhältnisse veränderten
Wohnraum erfordern, sind Wohnungen zu planen, die den
unterschiedlichen Bedürfnissen in den verschiedenen
Lebensphasen gerecht werden können. Barrierefreies
Wohnen für alle Lebenslagen und Lebensalter sowie
integriertes Wohnen im Generationenverband müssen
wieder mehr gelingen.
·
In den Kommunen sind Beratungsstellen für
alten-, behinderten- und familienfreundliches Wohnen,
für entsprechende Wohnungsanpassung und deren
Finanzierung einzurichten.
·
Alle Bauprojekte sind umweltschonend zu
entwickeln. Ökologische Anforderungen müssen in den
Bestimmungen zur Wohnungsbauförderung berücksichtigt
werden. Neben der Verwendung von gesundheits- und
umweltverträglichen Baustoffen sind Gesichtspunkte
der Energieeinsparung und der Reduzierung von
Schadstoffbelastungen einzuhalten. Bei der gesamten
Wohnungsbaupolitik muß das kostensparende Bauen
gezielt gefördert werden, was beim heutigen Stand der
Technik ohne Qualitätseinbußen möglich ist.
·
Um die Einheit von Wohnen, Arbeiten und Leben
wieder zu ermöglichen, unterstützt die KAB
Verkehrskonzepte, die den Vorrang öffentlicher
Verkehrsmittel vor dem Individualverkehr durchsetzen,
sowie eine entsprechende
Regionalentwicklung, um grenzenlose Mobilität
durch kleine Netze abzulösen.
Umgang
mit der Natur
(81)
Die
Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen muß zu
einem zentralen Organisationsprinzip von Wirtschaft
und Gesellschaft werden. Daher setzt sich die KAB für
folgende Aufgaben ein:
·
für eine zweckgebundene Abgabe auf Energie und
Umweltverbrauch, deren Aufkommen nur für ökologische
Maßnahmen verwendet wird;
·
für eine umfassende ökologische Steuerreform,
die ein schrittweises Umsteuern der Wirtschaft und des
menschlichen Verhaltens in Gang setzt;
·
für die strikte Anwendung des
Verursacherprinzips. Wer die natürlichen
Lebensgrundlagen schädigt, muß für die Folgen
seines Handelns zur Rechenschaft gezogen werden und
die anfallenden gesellschaftlichen Kosten für
Sanierung, Naturschutz und dringend benötigte
Vorsorgemaßnahmen aufbringen;
·
für ein umweltbewußtes, wirtschaftliches
Handeln, daß auf umweltschonende Technologien, die
auf deutliche Einsparung von nichterneuerbaren
Ressourcen und die Wiederverwertbarkeit von
Verbrauchsgütern abzielt;
·
für einen ethisch verantwortbaren Umgang mit
gentechnischen Verfahren;
·
für Maßnahmen und Aktionen, die auf einen
umweltverträglichen, sozialen und gerechten
Welthandel hinauslaufen.
(82)
Die KAB unterstützt die Mitarbeit ihrer
Gliederungen, Gruppen und Initiativen im konziliaren
Prozeß für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der
Schöpfung. Die natürlichen Lebensgrundlagen können
nur bewahrt werden, wenn die Fragen von Gerechtigkeit
und Frieden miteinbezogen werden.
Freizeit,
Muße und Kultur
(83)
Das
tätige Leben des Menschen wird heute nicht allein von
der Erwerbsarbeit ausgefüllt. Die freie Zeit, dient
nicht nur der Regeneration der Arbeitskraft, sondern
auch der Entwicklung der persönlichen
Fähigkeiten. Sie ist zugleich Sozialzeit, nämlich
Zeit zum Helfen, zum gesellschaftlichen Engagement.
Sie ist auch Zeit zum Feiern und zur Muße.
(84)
Deshalb
tritt die KAB dafür ein, daß die Organisation der
Erwerbsarbeit diesen Freiraum zu respektieren hat:
·
Die KAB tritt für das erwerbsarbeitsfreie
Wochenende ein. Der mühsam errungene arbeitsfreie
Samstag bildet mit dem Sonntag eine zusammenhängende
Einheit, die als fester Bestandteil unserer Kultur
erfahren wird. Der Sonntag hat einen religiös-kulturellen,
gemeinschaftsstiftenden Stellenwert, der nicht
aufgegeben werden darf.
·
Die KAB fordert die Ausweitung zusammenhängender
Urlaubszeiten, um über einen längeren Zeitraum
hinweg mit anderen unter selbst gewählten
Zielsetzungen zusammenkommen zu können.
·
Die KAB fordert die Absicherung und Ausweitung
von Freistellungsmöglichkeiten für Bildung.
Deutsche
Einheit
(85)
In den neuen und alten Bundesländern machen
die Menschen Erfahrungen mit den gewandelten Verhältnissen.
An erster Stelle steht der Verlust bisheriger sozialer
Sicherheiten. Insbesondere die Menschen in den neuen
Bundesländern machen die einschneidende Erfahrung, daß
der Einigungsprozeß Gewinner und Verlierer hinterläßt
und daß zu den Verlierern vor allem die Frauen gehören.
(86)
Die politische Einheit kann nur stabilisiert
werden, wenn sie auf sozialer Gerechtigkeit, auf
gleichberechtigter Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben und auf materieller Absicherung der Beschäftigten
aufbaut. Die Bürger der neuen und alten Bundesländer
dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es
geht um Solidarität im geeinten Deutschland.
(87)
Die
KAB sieht folgende Handlungsschwerpunkte:
·
Die Einkommen in den neuen Bundesländern müssen
zügig an das Niveau in den alten Bundesländern
angepaßt werden.
·
Nach wie vor müssen die notwendigen
Investitionen zum Aufbau einer funktionsfähigen
Infrastruktur aus Solidaritätsleistungen aufgebracht
werden. Dabei dürfen die entstehenden Lasten nicht
einseitig der Arbeitnehmerschaft aufgebürdet werden,
während die Chancen und Gewinne den Unternehmen
vorbehalten bleiben.
·
Die durch Ausbildung, Prüfungen und langjährige
Erfahrungen erworbenen Qualifikationen der Menschen in
den neuen Bundesländern müssen anerkannt und als
gleichwertig eingestuft werden.
·
Die KAB trägt zum Aufbau gesellschaftlicher
Gegenmacht- und Ordnungsfaktoren bei, indem sie
Gruppen und Initiativen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern aufbaut und unterstützt. Dabei will sie
insbesondere das ökumenische Element der kirchlichen
Aktivitäten in den neuen Bundesländern aufgreifen.
Interkulturelle
Gesellschaft
(88)
Die KAB hat einen Zukunftsentwurf des
menschlichen Zusammenlebens vor Augen, der die Geltung
der Menschen- und Bürgerrechte für alle Menschen
sichert, damit ein gleichberechtigtes,
partnerschaftliches Zusammenleben zwischen und in den
Nationen möglich wird.
(89)
In
dem Bemühen, die interkulturelle Gesellschaft
verantwortlich zu gestalten, setzt die KAB sich ein für
folgende Handlungsschritte:
·
Angesichts der Tatsache, daß die Fremden mit
uns leben, aber gleichzeitig Fremdenfeindlichkeit
unsere Gesellschaft spaltet, setzt die KAB sich dafür
ein, daß wir die Dinge auch mit den Augen der anderen
sehen lernen. Darin liegt ein sinnvoller Weg zum
gegenseitigen Verständnis, eine Chance zum Abbau von
Feindbildern und zur Bereicherung des menschlichen
Lebens. Wer gegenseitig Eigenart und Besonderheit
gelten läßt, gewinnt Verständnis und Freude an der
Vielfältigkeit des menschlichen Verhaltens und
verliert somit die eigene Unsicherheit.
·
Die KAB fordert die Anerkennung der doppelten
Staatsbürgerschaft. Sie setzt sich für einen
Rechtsanspruch auf Einbürgerung nach achtjährigem
Aufenthalt oder nach Geburt in der Bundesrepublik
Deutschland ein.
·
Die KAB befürwortet ein allgemeines, freies
und geheimes Wahlrecht für alle in der Bundesrepublik
lebenden Menschen. Innerhalb der Europäischen Union
muß Deutschland eine Vorreiterrolle für die
Schaffung eines einheitlichen Wahlrechts in den
EU-Mitgliedstaaten einnehmen.
·
Die KAB fordert den Schutz politisch Verfolgter
ohne jede Quotierung und unterstützt Maßnahmen zur
Integration der Flüchtlinge.
·
Gemeinsames Arbeiten, Handeln und Eintreten für
Arbeitnehmerinteressen in der Gesamtwirtschaft und im
Betrieb verlangen die Solidarität auch mit den ausländischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
·
Die KAB tritt ausländerfeindlichen und
rassistischen Parolen öffentlich gegen. Die KAB hat
Anwaltsfunktion für die Fremden zu leisten. Sie
versteht sich als ein Verband, in dem das friedliche
Miteinander unterschiedlicher Kulturen zur Selbstverständlichkeit
wird.
Europa
(90)
Die
dramatischen Veränderungen in Mittel-, Südost- und
Osteuropa und in der früheren Sowjetunion sind
Chance, Herausforderung und auch Unsicherheit für die
Neuordnung Europas. Die durch Armut und
Massenarbeitslosigkeit verursachten Spaltungen müssen
überwunden werden. Für die KAB gilt: die europäische
Einigung muß sozial gestaltet werden.
(91)
Deshalb
fordert die KAB eine europäische Gemeinschaftscharta,
in der die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer verbindlich definiert und durch
sozialstaatliche Regelungen mit europaweit
einheitlichen Standards abgesichert werden. Die
bereits auf vergleichbar hohem Niveau erreichten
Standards sind zugrunde zu legen.
(92)
Das
Arbeitsrecht, die Tarifhoheit und die Mitbestimmung in
der Europäischen Union müssen im Rahmen einer
Unternehmensverfassung weiterentwickelt werden. Weil
viele Unternehmen multinational agieren, braucht es
wirksame Mitbestimmung über nationale Grenzen hinaus.
Deshalb fordert die KAB ein europäisches
Betriebsverfassungsgesetz und eine Stärkung der
Euro-Betriebsräte. Dazu gehören der Ausbau von
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten
der Arbeitnehmervertretungen auf allen Ebenen von
Betrieben und Unternehmen, die im Bereich der Europäischen
Union ansässig sind.
(93)
Bei
der Gestaltung eines gerechten und solidarischen
Europas muß die Förderung beruflicher und
politischer Bildungsarbeit einen herausragenden Platz
einnehmen. Die Träger dieser Arbeit sind besonders zu
unterstützen.
(94)
Das
Europaparlament muß mit allen nötigen Initiativ-,
Entscheidungs- und Kontrollrechten sowie den
entsprechenden politischen Kompetenzen ausgestattet
werden.
(95)
Ein
wichtiges Anliegen ist der Ausbau der Kooperation
innerhalb der deutschsprachigen Bewegungen Europas,
insbesondere durch Förderung Internationaler
Katholischer Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmer-Treffen und durch die Zusammenarbeit mit
anderen Arbeitnehmerorganisationen, wie den
Gewerkschaften, auf europäischer Ebene.
Internationale
Beziehungen
(96)
Die
KAB tritt für weltweite Verständigung und Versöhnung
ein. Sie weiß sich dem Frieden als Werk der
Gerechtigkeit verpflichtet. Sie engagiert sich für
eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik und für die
universale Verwirklichung der politischen und sozialen
Menschenrechte.
(97)
Die
KAB setzt sich für folgende Handlungsschwerpunkte
ein:
·
Das Wohlstandsgefälle zwischen reichen und
armen Ländern muß abgebaut werden.
·
Die deutsche Kirche muß im Interesse der
Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung die Postulate der
Beschlüsse der Würzburger Synode überzeugender in
die Tat umsetzen. Sie muß auch als Institution das
geschwisterliche Teilen mit den Armen deutlich
praktizieren.
·
Die politische Anerkennung der und die
Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen
ist zu verstärken. Der Schwerpunkt der
Entwicklungsbemühungen ist auf die Armutsbekämpfung
zu legen.
·
Für eine Neuordnung der Weltwirtschaft, die
eine gleichberechtigte Integration aller Länder in
den Weltmarkt ermöglicht, sind entschiedene
Anstrengungen zu unternehmen.
·
Es ist notwendig, eine globale Strategie zur
Beilegung der internationalen Schuldenkrise zu
entwerfen und umzusetzen. Dazu sind unter anderem
Modelle einer schrittweisen Entschuldung (z.B. die
Bildung von Gegenwertfonds zur Förderung sozialer und
ökologischer Projekte) förderlich. Dabei ist der
Schuldenerlaß für die ärmsten Länder unerläßlich.
·
Die
KAB spricht sich gegen Kinderarbeit aus, da
Kinderarbeit Würde und Entwicklung der Kinder mißachtet.
Zur Verteidigung ihrer Rechte muß die KAB mit
entsprechenden Organisationen und
Selbsthilfebewegungen zusammenarbeiten.
·
Die
KAB spricht sich für einen sozialen und ökologischen
Umbau aller Volkswirtschaften aus. Sie votiert für
ein Zivilisationskonzept, das einen neuen Stil des
Produzierens und Konsumierens etabliert. Wir müssen
„so leben, daß andere überleben“.
·
Die
KAB fördert Initiativen, die einen direkten und
fairen Handel zwischen Produzenten und Konsumenten gewährleisten.
·
In der Europäischen Union und damit auch in
Deutschland muß eine einheitliche
Einwanderungspolitik konzipiert werden, die dem
Maßstab der Menschenwürde gerecht wird.
·
Die Förderung der Bildungseinrichtungen für
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der sogenannten
Dritten Welt muß verstärkt werden. Die KAB unterstützt
entsprechende Bemühungen der Weltbewegung
Christlicher Arbeiter (WBCA) und der kirchlichen
Hilfswerke.
·
Die KAB unterstützt Maßnahmen, die die
strukturellen Benachteiligungen der Frauen aufdecken
und beseitigen.
·
Die
KAB bekämpft alle Formen von Sextourismus,
Kinderprostitution und Menschenhandel.
·
Ethische
und soziale Kriterien müssen bei der Einführung
neuer Technologien und ihrer weltweiten Vernetzung
eingehalten werden.
·
Die KAB spricht sich für einen ethischen
Normen- und Verantwortungskatalog aus, der bei aller
Internationalisierung der Medien das Recht auf eigenständige
Entwicklung der Informations- und Meinungsfreiheit
sowie der kulturellen Vielfalt gewährleistet.
(98)
Für
die KAB ist Friedensarbeit ein herausragendes
Praxisfeld. Zur Friedenspolitik gehört die
internationale Abrüstung. Die KAB tritt für die
Umstellung der Rüstungsindustrie auf Produkte für
den Zivilbedarf und für ein striktes Verbot von Rüstungsexporten
ein.
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